Todesanzeigen - die öffentliche Bekanntmachung

Todesanzeigen - die öffentliche Bekanntmachung
Do not index
Do not index

Todesanzeigen - die öffentliche Bekanntmachung

Im Laufe der Zeit wandelt sich das Zusammenleben der Menschen immer wieder, und so vergehen alte Bräuche und neue entstehen. Der Umgang mit dem Tod bildet da keine Ausnahme. Das Leben und auch der Tod waren in den vergangenen Jahrhunderten viel öffentlicher geprägt, und man lebte und starb im Beisein seiner Familie und der Gemeinschaft, in die man integriert war. Oft war der sterbende Mensch bis zum Schluss von seiner Familie, seinen Hausbediensteten, dem Geistlichen und womöglich noch offiziellen Funktionären umgeben, die seinen Tod begleiteten und bezeugten.
Dieses öffentliche Sterben machte eine Todesanzeige im Grunde genommen überflüssig, da alle in der Gemeinschaft sehr schnell von dem Ereignis erfuhren oder ihm sogar beigewohnt hatten. Allenfalls ging ein Bote herum, der den Tod und speziell den Termin für die Beisetzung bekannt geben sollte. So wusste die Trauergemeinde, wann sie dem aufgebahrten Toten noch einmal ihren Respekt erweisen konnte und wann und wo sie an den Beerdigungsfeierlichkeiten teilnehmen konnte.

Der Tod ist privat geworden

In den heutigen modernen Zeiten war es lange so, dass der Tod sowohl aus den Gedanken als auch aus dem Alltagsleben ausgeklammert wurde. Kaum jemand hatte noch das Glück, umringt von Freunden und Familie daheim sterben zu dürfen, sondern viele Menschen starben allein in einer Intensiv- oder Pflegestation oder unbemerkt in einem Altersheim oder ihrer einsamen Wohnung.
In der Zwischenzeit hat man erkannt, dass der Mensch auch ein Recht auf Würde beim Sterben hat, so dass sich immer mehr Sterbehospize und Palliativabteilungen in Krankenhäusern entwickeln. Dort gibt es die Möglichkeit, dass die Angehörigen und Freunde des sterbenden Menschen – unterstützt von geschultem Personal – diesen bis zum Schluss begleiten können. Dieses Miterleben des Abschieds vom Leben ist für viele Menschen einerseits schmerzhaft, wird aber von fast allen, die es erlebt haben, auch als wertvolle und bereichernde Erfahrung mit intensiven Momenten beschrieben.

Der private Tod muss kommuniziert werden

Dieses sehr private und von außen wenig wahrgenommene Sterben machte es natürlich notwendig, die restliche Familie und die Gemeinschaft vom Ableben eines Familienangehörigen in Kenntnis zu setzen. Diese schwere Pflicht fällt auf die nächsten Angehörigen, und sie ist für sie in der ersten Zeit der größten Trauer und des Schocks sicher nicht leicht.
Das Mittel zum Zweck ist heutzutage die Todesanzeige, welche traditionell in einer Zeitung veröffentlicht wird. In manchen ländlichen Gegenden und Gemeinden gibt es noch die Möglichkeit, die Anzeige an einem schwarzen Brett öffentlich auszuhängen, aber üblich ist sicher die Todesanzeige in der Zeitung.
Sie dient nicht nur dazu, betroffene Menschen vom Ableben des Familienangehörigen in Kenntnis zu setzen, sondern sie soll auch darüber informieren, wann und wo die Beerdigung stattfindet und ob eine Teilnahme sowie eine Kranzspende erwünscht sind oder nicht.

Inhalt einer Todesanzeige

Es gibt einige Angaben, die üblicherweise in einer Todesanzeige gemacht werden:
  • Voller Name (samt Geburtsnamen, falls nötig), Geburtstag und Sterbetag des verstorbenen Menschen
  • Seine oder ihre sozialen Rollen: Oft findet man Formulierungen wie „…verstarb mein geliebter Ehemann, unser Vater, unser Bruder und unser Großvater…“, die noch einmal darlegen sollen, in welchen verschiedenen Rollen der verstorbene Angehörige wahrgenommen wurde.
  • Meistens wird mit einer Floskel kurz die Todesursache umrissen wie „nach einem Unfall“, „nach langer schwerer Krankheit“ oder „völlig unerwartet“, wenn eine akute Krankheit wie ein Herzinfarkt die Ursache war. Besonders schwer wird die Bekanntgabe des Todes, wenn es sich um Selbstmord handelt – hier werden meisten neutrale Formulierungen wie „hat uns verlassen“ oder „ist von uns gegangen“ gewählt, ohne auf nähere Einzelheiten einzugehen.
  • Als Trauernde werden üblicherweise die nächsten Angehörigen genannt – also Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister und Enkel. Existieren Partner und Kinder aus vorherigen Verbindungen, so hängt es sicher vom Verhältnis ab, das der verstorbene Mensch und der neue Partner zu diesen haben – ist es gut, so können sie ebenfalls in der Todesanzeige genannt werden. War es jedoch eher feindlich geprägt, so wird jede der Familien wahrscheinlich eine eigene Anzeige aufgeben wollen.
  • Der Ort, an dem der Angehörige verstorben ist, sowie das Datum des Sterbetages oder der Anzeige.
  • Daten zur Beisetzung: Auch Beisetzungen sind mittlerweile sehr individuell geworden, so dass man in der Todesanzeige genau mitteilen sollte, was gewünscht wird. Manche Familien ziehen es vor, die Beerdigung nur im engsten Kreise abzuhalten und sollten daher mitteilen, dass man von einer Teilnahme Abstand nehmen sollte.
Auch der bisher übliche Dresscode von Schwarz oder zumindest gedeckten Farben gilt nicht mehr zwingend, wird daher gewünscht, dass die Trauergäste in farbenfroher Kleidung erscheinen mögen, so muss auch dies kommuniziert werden.
Zunehmend öfter wird in der Todesanzeige auch darum gebeten, keinen Kranz zu kaufen, sondern das dafür vorgesehene Geld einer wohltätigen Organisation zu spenden. Diese Information sollte ebenfalls in der Todesanzeige enthalten sein.
  • Die Anzeige wird oft noch mit einem religiösen oder besinnlichen Motiv verziert, auch enthält sie häufig einen Trauerspruch oder ein Trauergedicht.

Die Veröffentlichung der Todesanzeige

Eine Todesanzeige wird oft in mehreren Medien veröffentlicht. Zum einen sind das die lokalen oder überregionalen Tageszeitungen, in denen die Anzeige als kleiner Kasten bis hin zur ganzseitigen Anzeige geschaltet werden kann. Zusätzlich werden die Anzeigen oft noch auf Karten gedruckt, die den engen Angehörigen, Freunden und Kollegen geschickt werden und mit einigen persönlichen Worten versehen werden können.
Und natürlich kann man die Todesanzeige auch im Internet veröffentlichen. Es gibt zum einen viele Printmedien auch in einer Onlineversion, so dass man die Todesanzeige für beide Ausgaben buchen kann. Aber mittlerweile existieren auch viele Seiten und Portale, die nur dazu da sind, Todesanzeigen im Internet zu veröffentlichen.
Das hat für viele Menschen den Vorteil, dass sie eine große Leserschaft erreichen können und so vielleicht auch Menschen informiert werden, die mit der verstorbenen Person bekannt waren, von denen die Angehörigen jedoch keine Adressinformationen besitzen oder gar nicht wussten, dass eine Beziehung bestand, wie zum Beispiel auf sozialen Plattformen. Und zum anderen bleibt die Anzeige im Internet erhalten und kann auch nach Jahren noch gefunden werden – wieder eine Chance für diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen vom Ableben nicht zeitnah erfahren haben.

Wer gibt eine Todesanzeige auf?

Die erste Instanz für die Aufgabe einer Todesanzeige ist natürlich die Familie. Allerdings ist diese nicht immer vorhanden, so dass dann eine Institution wie das Altersheim oder die Gemeinde diese Aufgabe übernimmt.
In etlichen Unternehmen ist es auch üblich, dass der Arbeitgeber eine eigene Todesanzeige für den verstorbenen Mitarbeiter / die verstorbene Mitarbeiterin aufgibt, um so noch einmal die Trauer um den Verlust eines geschätzten Kollegen / einer geschätzten Kollegin mitzuteilen. Die Angehörigen empfinden eine solche Traueranzeige natürlich als großen Trost, zeigt sie doch, dass die verstorbene Person nicht nur in ihren Augen ein wertvoller Mensch war, der schmerzlich vermisst werden wird.
Bei Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, kann es auch vorkommen, dass eine öffentliche Stelle oder verbundene Gemeinschaft ebenfalls eine Traueranzeige aufgibt, um den Verlust für die Gemeinschaft, den der Tod dieses Menschen bedeutet, noch einmal heraus zu stellen und ihm oder ihr die letzte Ehre zu erweisen.

Sie wollen mehr über die Themenbereiche Gedenken und Trauer erfahren und informiert bleiben? Erhalten Sie regelmäßig hilfreiche Informationen per E-Mail! Kein Spam, versprochen.

Auf dem Laufenden bleiben

zum Newsletter anmelden