Seebestattung
Unter einer Seebestattung versteht man heutzutage die Bestattung der Verstorbenenasche auf See.
Seebestattungen der menschlichen Überreste ohne vorherige Einäscherung sind heute unüblich.
In Deutschland ist es seit 1934 möglich, Verstorbenenasche alternativ zu einer Beisetzung auf einem Friedhof auf See beizusetzen.
Aufgrund der Rechtslage in Deutschland ist die Seebestattung nur über eine Seebestattungsreederei möglich. Private Seebestattungen sind verboten. Ferner ist eine Verstreuung der Verstorbenenasche nicht vorgesehen. Vielmehr wird die Asche vorab in eine spezielle Seeurne gefüllt, die sich bei Kontakt mit Wasser langsam auflöst.
Die Übergabe der Urne an das Meer erfolgt über „rauem Grund“. Das heißt, dass in diesem Gebiet weder gefischt noch Wassersport betrieben werden darf.
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